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Der Syndikus-Steuerberater
 

Mit dem Inkrafttreten des Achten Steuerberatungsänderungsgesetzes ist es Steuerberatern, die in einem gewerblichen Unternehmen angestellt sind gestattet, sich neben dem Angestelltenverhältnis wieder zum Steuerberater bestellen zu lassen.

 

Voraussetzung ist, dass sie im Rahmen des Angestelltenverhältnisses Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG wahrnehmen und hierdurch nicht die Pflicht zur unabhängigen und eigenverantwortlichen Berufsausübung beeinträchtigt wird.

 

Der Syndikus-Steuerberater ist an die im Steuerberatungsgesetz und der Berufsordnung dargelegten berufsrechtlichen Grundsätze gebunden. Die  Wahrung der Unabhängigkeit, die Eigenverantwortlichkeit, die Gewissenhaftigkeit und die Sachlichkeit stehen dabei im Mittelpunkt. Sie stellen die Säulen des Berufsrechts dar. Ihre Einhaltung beaufsichtigen die Steuerberaterkammern.

 

Somit ist sichergestellt, dass auch der nebenberuflich tätige Syndikus-Steuerberater den gleichen Rechten und Pflichten unterliegt, wie der in Vollzeit arbeitende Kollege. Für den Mandanten ergeben sich hieraus keine Nachteile.