Erstellung ihrer persönlichen Steuererklärungen wie Einkommensteuer- aber auch Erbschaftsteuererklärungen.
Selbstverständlich auch die Beratung bei Gestaltungsfragen in diesem Zusammenhang.
Selbstverständlich auch die Beratung bei Gestaltungsfragen in diesem Zusammenhang.
Gleiches gilt für Unternehmenssteuererklärungen wie Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung.
Dies gilt insbesondere auch für gemeinnützige Organisationen.
Vertretung ihrer Interessen gegenüber der Finanzbehörde
- Durch Führung von Einspruchsverfahren
- Begleitung von Betriebsprüfungen (Außenprüfungen)
- Rechtsvertretung vor den Finanzgerichten